Der Kampf um das Dosenmoor und seine Unterschutzstellung


Das Bild zeigt links die Fabrikgebäude des Torfwerkes und die davon ausgehenden Dämme für die Lorenbahn. Otto Faßbinder aus Negenharrie hat sich für den Geschichtsverein für das ehemalige Bordesholm e.V. mit dem "Dosenmoor - heute" beschäftigt und folgenden Bericht verfasst, der im Jahrbuch 2009 erschien (Seite 22 bis 27). Der Verfasser bezieht in seinen Ausführungen auf die Festschrift von Peter Hildebrandt "50 Jahre NABU Neumünster 1952-2002". Mit Stichtag Juli 2012 sind insgesamt rund 75 ha im Besitz des Vereins. Siehe dazu auch www.nabu-neumünster.de.
Durch den intensiven, maschinellen Torfabbau stand das Dosenmoor bei Neumünster-Einfeld kurz vor seiner Vernichtung. Der dem Land Schleswig-Holstein gehörenden Teil des Moores, der etwa ein Drittel der Fläche ausmachte, war an einen Torfabbauunternehmer verpachtet. Mit dem Einsatz von Torfabbau- und Bodenabzugsmaschinen wie durch die gleichzeitigen Entwässerungen wurde das Dosenmoor auf großer Fläche stark geschädigt, die Flora vernichtet und die Tierwelt vertrieben. Die Störung, die vom maschinellen Torfabbau ausging, griff auch auf die angrenzenden Teile des Moorgebietes über, wofür die zunehmende Verarmung besonders auch der Vogelwelt sprach. Der NABU Neumünster, der damals noch Deutscher Bund für Vogelschutz (DBV) hieß, entschloss sich daher umgehend für den Erhalt des Dosenmoores einzusetzen. Mit Nachdruck sollte der Lebensraum Hochmoor für die Nachwelt erhalten bleiben.

Die ersten Schutzbemühungen des NABU Neumünster begannen bereits 1969. Anlässlich des Europäischen Naturschutzjahres beantragte der NABU mit einem Schreiben vom 26.03.1970 an das zuständige Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (MELF), das Dosenmoor als Naturschutzgebiet auszuweisen. Trotz auslaufenden Pachtvertrags mit der Torfabbaufirma fielen die ausweichenden Antworten aus dem MELF unbefriedigend aus. Mit Unterstützung der Randgemeinden des Dosenmoors und anderer Naturschutzverbände aus Neumünster wurden dann 1970 weitere Vorstöße zur Unterschutzstellung unternommen. Trotz der heute unvorstellbaren Einmütigkeit zwischen den Naturschutzverbänden, Behörden, betroffenen Gemeinden und den meisten Landbesitzern im Dosenmoor war das MELF nicht bereit oder in der Lage eine Unterschutzstellung auf dem Weg zu bringen. Auch auf die Forderung, zumindest den Torfabbau zu stoppen, ging man nicht ein und verlängerte den Pachtvertrag. Doch die geballte Kraft aller Naturschutzwilligen zeigte dennoch ihre Wirkung. Mit der Landesverordnung von 1971 zur einstweiligen Sicherstellung von Landschaftsteilen des Dosenmoors keimte wieder Hoffnung auf.

Es bedurfte jedoch noch weiterer Protestschreiben und Pressekampagnen, bis endlich 1976 der maschinelle Torfabbau durch Erlass des MELF verboten und 1977 dann endgültig eingestellt wurde. 1979/80 kauften die Stiftung Naturschutz S-H und das Forstamt Neumünster erste Flächen im Dosenmoor an. Mit der Planierung und Abdichtung der zusammenhängenden industriellen Abtorfungsfläche im südlichen Zentralbereich begannen dann auch 1978/79 die ersten Regenerationsarbeiten. Das Konzept für die Regeneration des Dosenmoors wurde hauptsächlich vom Landesamt für Natur und Umwelt (LANU) entwickelt. Ein wesentliches Ziel des Konzeptes war zunächst, das Regenwasser zurückzuhalten und bis an die Oberfläche des Moores aufzustauen, um auf diese Weise den charakteristischen Pflanzen dieses Lebensraumes eine Wiederbesiedelung zu ermöglichen und mithilfe der Torfmoose und Wollgräser das Moorwachstum wieder in Gang zu setzen. War mit der Einstellung des industriellen Torfabbaus im Dosenmoor zwar ein wichtiges Etappenziel erreicht, ließ die Unterschutzstellung jedoch weiter auf sich warten. Es blieben ja noch die Belastungen durch die Besucher, besonders durch die Modellflieger, die mit ihren lärmenden Fluggeräten den Luftraum über dem Dosenmoor beunruhigten. Dieser bedeutete für die zurückkehrende Vogelwelt eine enorme Störung und allzu oft die Aufgabe des Brutgeschäftes.

Mit Schreiben vom 26.05.1980 an die Untere Naturschutzbehörde (UNB) der Stadt Neumünster forderte der NABU Maßnahmen gegen den Modellflug zu ergreifen und beim MELF weiteren Einfluss für eine zügige Ausweisung des Dosenmoors zum Naturschutzgebiet zu nehmen. Bei den bald einsetzenden Vorbereitungen zur Unterschutzstellung des Dosenmoors wurde der NABU Neumünster zumeist eingebunden und meldete am 04.08.1980 Bedenken gegen die geplante Wegeführung an. Somit konnte ein störanfälliger Wanderweg durch ein vorhandenes Brutgebiet verhindert werden. Mit der Landesverordnung des MELF vom 18.03.1981 wurde das Dosenmoor mit Wirkung vom 01.05.1981 schließlich unter Naturschutz gestellt. Oberstes Schutzziel ist die langfristige Rückführung zum wieder intakten atlantischen Hochmoor. Die Betreuung des Dosenmoors blieb weiterhin in den Händen des damaligen Forstamtes Neumünster unter der Leitung von Heinrich Barfod. Dem unermüdlichen Einsatz von Herrn Barfod ist es zu verdanken, dass die Renaturierungsmaßnahmen zügig vorangingen. Die Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen übernahm federführend die UNB der Stadt Neumünster in Absprache mit den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie in enger Zusammenarbeit mit dem Forstamt. Wesentliche Voraussetzung für die Renaturierung des Dosenmoores sind die Maßnahmen zur Wiederherstellung der typischen Moorvegetation.

Hierbei von entscheidender Bedeutung ist, eine möglichst oberflächennahe Vernässung wieder herbeizuführen, um dadurch die Umstellung der Pflanzengesellschaften, die sich nach der Entwässerung entwickelt haben, zugunsten moortypischer Vegetationsformen - wie Torfmoose, Wollgräser und Moorheiden -Tiergemeinschaften zu fördern. Neben den zahlreichen und unterschiedlichen Bemühungen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes wurden auch Beseitigungen des Gehölzaufwuchses (Entkusselung) durchgeführt. Um nach der Entkusselung den Wiederaustrieb der Birken zu verhindern, kamen mehrmals Moorschnucken zu Einsatz. Ein hartes Stück Arbeit für den NABU Neumünster war die Kopfbaumpflege (Stutzung) von etwa 30 Weiden am Rande des Dosenmoors in Neumünster-Einfeld im Februar 1984 und Oktober 1993. Einen Rückschlag in der Entwicklung des Dosenmoors gab es 1982 beim Bruch des Hauptdammes im Osten des Moores und durch den Moorbrand 1992 wie die meist durch Brandstiftung verursachten Brände 1997 bis 1999.

Mit der Besucherlenkung durch die gekennzeichneten Wanderwege konnten die Störungen verringert werden. Das Betreten des Dosenmoors ist nur auf dem Weg rund um das Moor, auf dem großen quer durchs Moor von West nach Ost verlaufenden Hauptdamm sowie auf zwei Wegen nördlich dieses Hauptdamms erlaubt. Aufgrund der ab 1997 häufig auftretenden Moorbrände forderten die Feuerwehren wegen der beschwerlichen Brandbekämpfung die Ausbesserung und Freischneidung der Nebendämme im nördlichen Teil des Moors. Diese wiederum verleitete nun nicht wenige Besucher, das Moor auch außerhalb der gekennzeichneten Wege zu bewandern und gefährdeten damit die Bruten empfindlicher Vogelarten besonders eines Kranichpaares. Zur Abstellung der Störungen ließ die UNB Neumünster ursprüngliche Absperrungen instand setzen und mithilfe der Neumünsteraner Ortsgruppe der Naturfreunde bei Einbindung des NABU Neumünster im Jahr 2001 eine verbesserte Ausschilderung der zugelassenen Wanderwege vornehmen.