Geschichtlich > Handel und Wandel > Landwirtschaft in Einfeld bis 1899

Neben den freien bäuerlichen Grundeigentümern gab es früher Festehufner oder Pachthufner die an Edelleute, Kirchen oder Klöster ihren Zins zuzahlen hatten. So waren die Einfelder Bauernstellen, die zum Klostergebiet Bordesholm gehörten, Festehufen. Das unbebaute Land, namentlich Wald, Wiese und Weideland, war "Gemeindbesitz". Das urbare Land zerfiel in "Gewanne", schmale Landstreifen, Schläge öder Kämpen genannt. Unsere Flurnamen Dorfkamp und Seekamp deuten noch heute darauf hin. Jedem Hufner wurden mehrere solcher Landstreifen zugewiesen, die aber nicht zusammenhängend, sondern in "Gemengelage" bunt durcheinander lagen. Da der eine bei der Bestellung seines Bodens und bei der Ernte über die Ackerstücke des andern fahren mußte, fanden alle Arbeiten zu gleicher Zeit statt. Ein solcher Flurzwang war natürlich einer ordentlichen Bewirtschaftung hinderlich.
 
Deshalb wurde in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die Feldgemeinschaft aufgehoben. In den Jahren 1758-1861 wurden Verordnungen über die Feldgemeinschaft aufgehoben, Aufteilung der Gemeinheiten und Verkoppelung der Felder erlassen. Die Beamten der Großfürstlichen Regierung hatten dabei nicht immer das Interesse der Dorfschaften im Auge. Bei diesen Auseinandersetzungen, die 1821 begannen, zeigten die Einfelder Hufner eine solche Zähigkeit, daß sie nach 14jähriger Verhandlungsdauer und vieler Beschwerdeführerei doch endlich ihren Willen durchsetzten. Ermahnungen und Strafandrohungen hinderten die Bauern nicht, laufend schriftliche Eingaben oder Abordnungen zum Landkommissar nach Schleswig zu entsenden. Ein Gutachten des Obersachverwalters Raben aus Glückstadt im Jahre 1827 sprach zugunsten Einfelds. Zum Schluß fügte Raben noch hinzu, daß die ungebührliche Schreibart der Hufner dem Obergericht anzuzeigen sei. Erst acht Jahre später wurde eine Einigung erzielt. Am 18. November 1835 unterschrieben beide Parteien auf der Amtsstube in Bordesholm die neue Verhandlungsakte, die am 13. Februar 1836 von der Königl. Rentekammer in Kopenhagen genehmigt wurde. 
 
Die Bauern hatten gesiegt. Die Festeverbindlichkeit wurde ihnen gänzlich erlassen und ihnen "das völlige uneingeschränkte Eigentum ihrer Hufen an Gebäuden, Vieh und Feldgeräten dergestalt übertragen, daß sie damit, als mit ihren wohlerworbenen Gütern schalten und walten, dennoch verkaufen, vererben und durch sonstige in den Gesetzen erlaubte  Dispositionen auf andere übertragen können“. Sie erhielten weiter 16 ha Hölzungen. Dafür waren 1600 Rthlr. zu zahlen, das machte den vierten Teil des taxierten Wertes aus. Der Betrag war in zehn gleichen jährlichen Raten zu begleichen. Über die Verteilung des Holzes, die drei gewählte Taxationsmänner vornahmen, wurden die acht Hufner sich schnell einig. Am 13. März 1838 war das Protokoll abgeschlossen. Der Wertbeschaffenheit entsprechend wurde der Wohld in acht östliche und acht westliche Lagen eingeteilt. In den Bestimmungen über die Bondenhölzungen heißt es unter anderem: Die abzulegende Bondenhölzung bleibt zu ewigen Tagen Holzgrund und unzertrennlich von der Hufe, darf unter keinerlei Vorwande beweidet, auch kein Gras darin geschnitten werden, weshalb sie, so wie überhaupt in betreffs der haushälterischen Benutzung und Kultur, der besonderen Aufsicht des Königl. Forstamtes unterworfen wird.
 
Jahrhundertelang änderte sich kaum die Struktur des Dorfes, das aus acht Hufen und einigen Kätnerstellen bestand. Deshalb dürfte es angebracht sein, kurz auf die Landwirtschaft vor und nach der Verkoppelung einzugehen. In "Das Amt Bordsholm" schreibt Hansen eingehend darüber. Er schreibt, daß 1709 die ganze Aussaat aller Getreidearten einer Hufe mit 8 - 12 Pferden 16 ha betrug. Die Milchwirtschaft war unbedeutend, es wurden etwa 4-6 Kühe gehalten. Dagegen wurde die Torfwirtschaft etwas intensiver betrieben, da der Torfhandel eine gute Einnahmequelle bildete. Ein Hufner ließ etwa 300.000 - 400.000 Soden Torf im Jahr graben, davon benötigte er selbst ein Viertel als Eigenverbrauch. Beim Verkauf zeigten die Bauern große Geschäftstüchtigkeit, sie konstruierten ihre Wagen auf Raumtäuschung, so daß der Käufer statt 1.000 Soden nur 800 - 900 erhielt. Bei der Lieferung nach Neumünster mied man möglichst die Kieler Chaussee, um die Straßenzölle zu umgehen. Auf Grund einer Beschwerde der Dorfschaft Einfeld verbietet ein Dekret vom 20. Juli 1759 dem Torwächter Marx Peters vom Kieler Tor, eigenmächtig Torf und Holz vom Wagen zu reißen bei Vermeidung einer Leibesstrafe. In einem Dienstreglement von 1776 wird die Torfbelieferung für die Herrschaft in Kiel festgelegt. Die Stadtkärmmerei zahlte für 1000 Soden 35 Schilling. Ohne Entgelt waren dem Amtmann, dem Amtsschreiber, den Amtsvögten und dem Armenhaus in Bordesholm Torf anzufahren. Da auch die Nachbardörfer die Torfgerechtsame des Dosenmoores, das 1791 mit 855 Tonnen angegeben wird, besaßen, hatten etwa 400 Hufner und kleine Leute das Recht, Torf zu graben. Nähere Vorschriften bestanden nicht, so daß ein sehr unwirtschaftlicher Raubbau betrieben wurde. 

Quellen: (1.) Zur Entwicklung der Landwirtschaft bis 1900 wird Konrektor Paul Elwert mit dem Thema "Aus der geschichtlichen Entwicklung Einfelds" zitiert. Dieser Bericht wurde veröffentlicht im "Mitteilungsblatt Nr.17 anno 1969 für die Gemeinde Einfeld" und wird hier in Auszügen wiedergegeben. (2.) Das Titelbild stammt aus einer Sammlung der Familie Heeschen.