Kleinkinder - Betreuung in Einfeld

Die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen war seit bestehen des Jugendwohlfahrtsgesetzes (1922) eine Aufgabe der Jugendhilfe, obwohl sie dort nicht detailliert geregelt war. Nach § 5 Abs.1 JWG heißt es: “Aufgabe des Jugendamtes ist es ferner, die für die Wohlfahrt der Jugend erforderlichen Einrichtungen und Veranstaltungen anzuregen, zu fördern und gegebenenfalls zu schaffen.” Im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge haben Kommunen und freie Träger Kindergärten errichtet und betrieben, während die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte für die Einzelfallhilfen bei erzieherischen Defiziten zuständig waren.

Im Kinder- und Jugendhilfegesetz, das 1991 als “Achtes Buch Sozialgesetzbuch” - SGB VIII - in Kraft trat, werden die Kindertageseinrichtungen und die Tagespflege in einem eigenen Abschnitt behandelt (§ 22 bis 26 SGB VIII). Damit sind sie rechtssystematisch von den Hilfen zur Erziehung getrennt, für die immer ein individuelles Erziehungsdefizit Voraussetzung ist. Kindertageseinrichtungen haben das Ziel, durch die Betreuung, Bildung und Erziehung “die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit” zu fördern (§ 22 SGB VIII).

In dieser Zielformulierung drückt sich ein gewandeltes Verständnis der Funktion von Kindertageseinrichtungen aus: Während noch in der Mitte der 60er Jahre der Vorrang familiärer Betreuung und Förderung gegenüber den Kindergärten galt, sah man zunehmend die Kindergärten aufgrund veränderter gesellschaftlicher Strukturen (Rolle der Frau, Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern, Alleinerziehende, Einzelkinder, Spiel- und Lebensräume der Kinder) als Einrichtung für alle Kinder an.

Nachdem frühere Versuche (1978, 1988) gescheitert waren, einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz einzuführen, sah auch § 24 SGB VIII lediglich vor, dass “alle Kinder, für deren Wohl eine Förderung in Kindertageseinrichtungen oder in Tagespflege erforderlich ist,” einen Platz erhalten sollten. Der rechtlich unbestimmte Begriff der Erforderlichkeit erlaubte es den Ländern, ihn je nach Ausbau des Platzangebotes zu definieren. 

Erst im Rahmen des Schwangeren und Familienhilfegesetzes 1992 wurde durch Änderung von § 24 SGB VIII bundesweit der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz als sozialflankierende Maßnahme eingeführt, um schwangeren Frauen die Entscheidung für ein Kind zu erleichtern. Der Rechtsanspruch konnte aber wegen des unterschiedlichen Ausbaustandes in den Bundesländern nicht sofort umgesetzt werden, sondern galt nach einer Übergangsfrist erst ab dem 01.01.1996 ohne Übergangsregelungen im gesamten Bundesgebiet.

Im Stadtteil Einfeld gibt einige Einrichtungen für die Betreuung und Förderung von Kleinkindern. In der Broschüre der Stadt Neumünster für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind aufgeführt das städtische Familienzentrum Einfeld im Bollbrück, der Kindergarten "Schatzkiste" der Ev.-Luth. Kirche in der Dorfstraße sowie unter freier Trägerschaft "Villa Kunterbunt" in der Straße "Am Moor" und der Waldorfkindergarten II auf dem Gelände der Freien Waldorfschule am Roschdohler Weg . 

In der Kindertagespflege findet man das "Nesthäkchen" mit bis zu zehn Plätzen, "Die Feldmäuse" mit bis zu acht, die "Einfelder Schanzenhüpfer" und "Hannemann - Kindertagespflege". Zusätzlich wird angestrebt, U3-Plätze (für unter Dreijährige Kinder) zu schaffen, weil eine große Nachfrage besteht. Hier ist die Kinderkrippe "Småland" der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Fuhrkamp eine neue Einrichtung seit Mai 2013.

Die Broschüre "Einfeld - das Beste für Ihr Kind - Kinderbetreuung von Anfang an" ist unter www.neumuenster.de zu finden. Auf den 26 Seiten wird alles Wichtige detailliert erklärt und es werden alle o.g. Einrichtungen kurz vorgestellt. Den jungen Eltern kann man dieses "Heftchen" nur empfehlen, da besonders die "Betreuungsangebote nach Alter im Überblick" auf Seite 23 eine sehr große Hilfe bei der Auswahl der passenden Einrichtung für ihr Kind sind. 

Als Besonderheit im Stadtteil Einfeld stand die Spielgruppe "Waschbären" bis 2011 da. Aufgrund von fehlenden Plätzen in den Neumünsteraner Kindertagesstätten bildeten sich ab 1980 in den Jugendfreizeitheimen Spielgruppen. Diese entstanden aus Elterninitiativen und waren Angebote der Jugendfreizeitheime im Rahmen ihres Programms in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Da die Häuser im Vormittagsbereich nicht genutzt wurden, war es relativ einfach, diese Gruppen einzurichten. So entstand im Jugendfreizeitheim Einfeld eine Spielgruppe mit 10 bis 12 Plätzen.

Während die Spielgruppen in den anderen Stadtteilen relativ schnell auf Antrag Kindergarten-ähnliche Einrichtungen wurden, galt der Status der Spielgruppe "Waschbären" in Einfeld  noch bis Mitte 2011 als Angebot des städtischen Jugendfreizeitheimes im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Am 01. November 2011 war der Vertrag mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Neumünster perfekt und somit auch die neue Trägerschaft. Die Spielgruppe wurde Anfang der Sommerferien im Jahr 2021 aufgelöst und in ein AWO Konzept als reguläre Kita integriert.

Quellen: (1.) Stadt Neumünster - Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2007/2008 (2.) Stadt Neumünster - Fachbereich Kinder und Jugend (44.1) (3.) Stadt Neumünster - Broschüre "Einfeld - das Beste für Ihr Kind - Kinderbetreuung von Anfang an" vom 26.11.2012 (4.) Zeitungsartikel HC vom 06.10.2020 *Neues Stadtteilzentrum in Einfeld* (5.)  Landesregierung Schleswig-Holstein - Bildungsministerium (www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/Bildung_node.html).